6. Apr. 2011

Viele leibliche Kinder, Stiefkinder und ggf. auch adoptierte Kinder leben mit mindestens einem nicht leiblichen Elternteil zusammen. Patchwork-Familien haben nicht nur ihre sehr eigenen Strukturen, sondern erfordern auch eine spezielle Gesetzgebung, beispielsweise im Bereich des Sorgerechts und der Unterhaltszahlungen. Wenn mindestens ein Sprössling aus einer früheren Beziehung mit in der neuen Partnerschaft lebt, spricht man von einer Stieffamilie. Dieser Begriff wird auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein und für Familien mit Pflegekindern benutzt – im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich aber die Bezeichnung Patchwork-Familie durchgesetzt. Rund 12 Millionen davon gibt es hierzulande. Damit ist diese Lebensform nach der traditionellen Kernfamilie und der Ein-Eltern-Familie derjenige Familientyp, der am dritthäufigsten in Deutschland vorkommt.

Wenn sich ein Paar mit Kindern trennt, bleibt oft das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Die Fragen des Alltags werden von dem Elternteil organisiert, bei dem der Nachwuchs lebt. Entstehen wichtige Fragen wie z. B. ein notwendiger Schulwechsel, sind beide Elternteile für die Regelung zuständig. Ein Mitspracherecht haben die Stiefeltern nicht. Falls das Kind mit einem Stiefvater oder einer Stiefmutter zusammenlebt, kann eine Vollmacht die Lösung von Alltagsproblemen erheblich erleichtern. Verfügt beispielsweise eine Mutter über das alleinige Sorgerecht und ist mit einem neuen Partner verheiratet, kann auch dieser auf Wunsch in die Entscheidungen miteinbezogen werden. Das sogenannte kleine Sorgerecht (§ 1687b BGB) besagt, dass dem neuen Ehepartner Erziehung und Vertretung überlassen werden, wenn es dem Wohl des Kindes zuträglich ist. Nicht immer sind die Verwandtschaftsverhältnisse in Patchwok-Familien auf Anhieb ganz transparent. Das Gesetz (§ 1590 BGB) besagt, dass Stiefkinder und Stiefelternteile nicht miteinander verwandt, sondern verschwägert sind. Kinder jedoch, die in die Stieffamilien hineingeboren wurden, gelten als verwandt mit allen Mitgliedern der Familie, die Kinder eines einzelnen Elternteils sind die Halbgeschwister. Berücksichtigt werden auch Beziehungen, die sich innerhalb der Patchwork-Familie entwickelt haben. Wenn der leibliche Elternteil stirbt, ist es möglich, dass von einem Familiengericht angeordnet wird, das Kind in seiner neuen Familie zu belassen.

Kategorie:      Soziales Zusammenleben

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