27. Dez. 2010

Junge Eltern, die in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen, können eine Elternzeit in Anspruch nehmen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Der Rechtsanspruch der Eltern darauf besteht bis zur Beendigung des 3. Lebensjahres ihres Kindes. Stimmt der Arbeitgeber zu, ist es sogar möglich, 12 Monate dieser Elternzeit auf die Jahre zwischen dem 3. Geburtstag und dem 8. Geburtstag des Kindes zu übertragen.

Grundsätzlich besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Das schafft Sicherheiten in der jungen Familie. Der Kündigungsschutz beginnt bei Anmeldung einer Elternzeit. Frühestens tritt er 8 Wochen vor deren Beginn in Kraft.

Bei der Anmeldung der Elternzeit erfolgt eine verbindliche Festlegung, für welchen Zeitraum sie beansprucht werden soll.

Junge erwerbstätige Eltern können selbst festlegen, ob die Mutter oder der Vater die Elternzeit in Anspruch nimmt. Ist sie zu Ende, besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass sie ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber erhalten.

Kategorie:      Kinder Soziales

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